Berufungen zu Ehrenbeamten
Am 05.04.2018 wurden die Ortsbrandmeister und deren Vertreter von Altmoorhausen und Wüsting in der Ratssitzung ernannt und gleichzeitig zu Ehrenbeamten berufen.
Der Oberbrandmeister Reiner Suhr wurde für die Zeit vom 01.05.2018 bis 30.04.2024 zum Ortsbrandmeister der Feuerwehr Wüsting berufen. Brandmeister Frank Claußen wurde für diesen Zeitraum zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Feuerwehr Wüsting berufen.
Der Oberbrandmeister Andreas Wicht wurde für die Zeit vom 01.05.2018 bis 30.04.2024 zum Ortsbrandmeister der Feuerwehr Altmoorhausen berufen. Brandmeister Stephan Schütte wurde für diesem Zeitraum zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Feuerwehr Altmoorhausen berufen.
Unser Bürgermeister Holger Lebedinzew freute sich darüber, dass die Kameraden ihre Ämter fortführen. Alle Berufungen wurden vom Rat der Gemeinde einstimmig beschlossen.
Vor einiger Zeit hatten wir hier auf unserer Seite auch die Meldung, dass die Kameraden bereits in der Jahreshauptversammlung ihrer Heimatwehr von den anderen Kameraden gewählt wurden. Bei allen anderen Funktionen innerhalb der Ortswehr reicht diese Wahl auch für die Besetzung des Postens aus. Bei Ortsbrandmeistern und deren Stellvertretern sieht es etwas anders aus.
Bei dieser Wahl wird entschieden wer für das Amt vorgeschlagen wird. Der Rat der Gemeinde beschließt bei einer Sitzung über diesen Vorschlag.
Anschließend werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter durch den Bürgermeister vereidigt. Hierbei müssen die Kameraden schwören das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der niedersächsischen Verfassung und die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu waren und ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Gleichzeitig werden sie hierbei in das Ehrenbeamtverhältnis berufen. Hiermit ist aber keine Besoldung nach Beamtenrecht vorgesehen. Auch unsere Chefs machen ihre Arbeit ehrenamtlich.
Text und Bilder: Georg Schecke